Position des mib zum Rundfunkbeitrag


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist historisch gewachsener Teil unserer Demokratie. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Soziale Marktwirtschaft sind Basis für unseren Wohlstand.

Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Methode einer Haushaltsabgabe zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen bestätigt.

Änderungen oder Reformen beim Rundfunkbeitrag haben daher folgende Dingen zu erfüllen:

  1. Politische Realitäten und Mehrheiten sind zu beachten
    Da für eine Reform der Rundfunkfinanzierung ein Konsens unter 16 Bundesländern nötig ist, ist eine Änderung der Erhebungsmethode aus unserer Sicht unrealistisch. Diskussionen, beispielsweise ob die Finanzierung über Steuern oder ein Pay-per-View-Verfahren erhoben werden soll, sind aus unserer Sicht rein akademisch.
  2. Jede Reform darf kleinere und mittlere Unternehmen nicht benachteiligen
    Die Kleinunternehmerregelung hat sich bewährt, an ihr darf nicht gerüttelt werden.

Fazit: Oberstes Zeil muss es daher sein, die Höhe des Rundfunkbeitrags zu stabilisieren und die Legitimität des öffentlichen Rundfunk in Deutschland zu festigen.

 

Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Dualität aus öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privatwirtschaftlichen Medien hat sich aus Sicht des mib im Großen und Ganzen bewährt. Diese sichert einen auch im internationalen Vergleich qualitativ hochwertigen Medienmixes aus privaten und öffentlichen Medienangeboten. Wir sehen allerdings den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor zwei Herausforderungen.

  1. Die öffentlich-rechtlichen Medienangebote bedürfen im Zuge der Digitalisierung einer Neupositionierung, sowohl im Verhältnis zum privaten Rundfunk als auch zu den Sozialen Medien und der usergenerated Content.
  2. Die öffentlich-rechtlichen Medienangebote müssen der an ihnen geäußerten Kritik, die teilweise einer Delegitimierung gleicht, stärker Rechnung tragen

 

Kurze Analyse des privaten Medienmarktes

Der private Medienmarkt befindet sich seit Jahren in einem dauernden Umbruch. Mit der digitalisierten Verbreitung von Medieninhalten hat sich für private Anbieter die vor allem Refinanzierung der Inhalte erschwert. Die hat folgende Auswirkungen:

  1. Seit Jahren sinkt die Zahl eigenständiger Medienhäuser, während sich gleichzeitig die Medienangebote in immer größeren Medienverbünden konzentrieren. Zwar führen Zentralredaktionen oder Redaktionsnetzwerke bei Europa- bzw. Bundesthemen nicht zwangsläufig zu weniger Pluralität, allerdings leiden oft die Redaktionen vor Ort. Aufgrund erschwerter Refinanzierungsmöglichkeiten der Medieninhalten, haben sich bei regionalen Medienangebote monopolartige Strukturen gebildet.
  2. Die verstärkte Medienökonomisierung führt zu einer noch stärkeren Fokussierung auf „populäre“ Inhalte, da nur so Reichweite für Werbetreibende gewahrt bleiben kann. Folge ist eine Klickfixierung und Suchmaschinenoptimierung von Inhalten, die Qualität und gesellschaftliche Relevanz von Medieninhalten gefährden kann.
  3. Die wachsende Bedeutung von meist US-amerikanisch dominierten Suchmaschinen und Sozialen Medien führt bei den Medienkonsumenten zu einer verstärkten Vorfilterung von Inhalten. Aufgrund permanenter Anpassungsmechanismen der Suchmaschinen laufen Mediennutzer noch stärker als in der Vergangenheit Gefahr, Inhalte geliefert zu bekommen, die entweder ihre bereits gebildete Meinung verstärken oder bereits gesuchten Inhalten annähern. Das Ergebnis kann schließlich die in den vergangenen Jahren durch die Kommunikationswissenschaft nachgewiesene Filterblase sein, welche die Diskursfähigkeit unserer Gesellschaft infrage stellen kann.
  4. Die Dominanz großer Werbe-, Suchmaschinen- und Content/Streaming-Konzerne wie Google, Facebook und Netflix führt dazu, dass diese große Teile des Werbe- und Produktionsetats abschöpfen.

Im Ergebnis kann bezogen auf das Angebot von rein privatwirtschaftlich erzeugten Medieninhalten durchaus ein Marktversagen beobachtet werden, welches sich allerdings nicht auf alle Medieninhalte bezieht.

Die Forderung von mib zielt daher insbesondere darauf, die Versorgung der Nutzer mit öffentlich-rechtlichen Medieninhalten verstärkt auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen ein Marktversagen droht.

Exemplarisch seien genannt:

  1. Die internationale, nationale und lokale Politik- und Gesellschaftsberichterstattung in Bild und Ton
  2. Die lokale und regionale Wirtschaftsberichterstattung in Bild und Ton, die insbesondere geeignet ist, Belange von kleinen und mittleren betrieben zu transportieren
  3. Die internationale und nationale Kulturberichterstattung in Bild und Ton

Dies heißt im Umkehrschluss auch, dass Inhalte, deren Erzeugung problemlos privatwirtschaftlich refinanzierbar sind, auch Privatanbietern überlassen werden kann, um erstens keine Verdrängung von privaten Angeboten zuzulassen und zweitens Kosten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sparen.

Hier haben wir beispielsweise im Blick

  1. Große Sportereignisse, insbesondere mit hohen Kosten für Übertragungsrechte, die auch explizit vom KEF-Gutachten genannt werden.
  2. Unterhaltungsformate wie Fernsehserien, Fernsehspiele und Fernsehshows, die auch auf dem freien Markt finanzierbar sind und für die Kunden auch bereitwillig (siehe Netflix, Amazon Prime, Telekom Entertain) zahlen.

 

Einsetzung einer Kommission

Selbstverständlich ist es nicht Aufgabe eines Wirtschaftsverbandes, Abgrenzungen vorzunehmen oder gar Vorschriften zu machen, was im privaten und was im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Programm gesendet werden soll. Zudem stehen sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Medienangebote vor der Herausforderung der Konkurrenz durch Soziale Medien, derer Verbreitungsmechanismen sie sich gleichzeitig bedienen. Da diese Fragen sind weder trivial sind, noch konfliktfrei beantwortet werden können, regen wir eine Kommission an, in der vier Dinge besprochen werden sollen.

  1. Die langfristige Sicherung des Beitrages zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, mit dem Ziel einer Koppelung an die Teuerungsrate
  2. Die Möglichkeit einer im Idealfall freiwillig ausgehandelten Abgrenzung von privaten und öffentlich-rechtlichen Medienangeboten, die einerseits den privaten Medien ausreichend Spielraum für ihre Medienangebote überlässt und anderseits dort, wo mediale Inhalte der Privaten fehlen, also das oben benannte Marktversagen vorliegt, mit öffentlich-rechtlichen Angeboten gefüllt wird.
  3. Die Evaluierung eines für alle offenen Contentpools (analog zur Opensource-Software) von privaten und öffentlich-rechtlichen Medieninhalten, der auch ein Gegengewicht zu US-dominierten Plattformen wie Google und Facebook darstellen könnte. Aktuelle Entwicklungen lassen hier den Schluss zu, dass eine weitere Verengung der angebotenen Inhalte auf das erfolgen soll, was der Nutzer „angeblich“ lesen, sehen oder hören will.
  4. Neue Möglichkeiten, auch für Autoren, Filmemacher, Contentersteller, an der Wertschöpfung privater und öffentlich-rechtlicher Medienhäuser oder Portale zu partizipieren, etwa via Blockchain. Jeder, auch von privaten und öffentlich-rechtlichen Medien selbst, erstellte Inhalt könnte dann mit einem Schlüssel hinterlegt sein. Wer diesen Schlüssel nutzen will, muss dafür bezahlen oder über eine kostenlose Freigabe des Urhebers verfügen.