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mib Präsident Ingolf F. Brauner zum Arbeitszeitgesetz:

Zum vollständigen Interview kommen Sie, wenn Sie hier klicken

 

Das deutsche Arbeitszeitsgesetz kriminalisiert den Mittelstand und schädigt Arbeitnehmer

mib unterstützt die konzertierte Kampagne zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die deutschen Arbeitszeitgesetze passen nicht mehr zu den Arbeitswelten 4.0, sie behindern Mitarbeiter und Unternehmen. Mindestens eine Angleichung an die EU-Regelungen sollte von der Regierung beschhlossen werden. Nachfolgend einige Links zur Öffentlichkeitsarbeit für dieses Thema, wir danken an dieser Stelle der vbw für Koordination der Kampagne:

mib/vbw Broschüre "Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber"

TV-Berichterstattung über ein Pressegespräch in Mühldorf zur Arbeitszeitkampagne, u.a. mit einem Statement von mib

So-moechte-ich-arbeiten mib Pressemitteilung zum Kampagnenstart

 


Arbeitszeit

Kampagne zu Flexibilisieung der Arbeitszeit 

Wie leider so häufig hat der Gesetzgeber auch beim Arbeitszeitgesetz wieder einmal massiv übertrieben. Selbst die Vorgaben der EU sind lockerer gefasst, als es im deutschen Gesetz festgeschrieben ist. Die Konsequenzen sind, dass Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Gutes tun wollen, kriminalisiert werden und Arbeitnehmer daran gehindert werden, Beruf und Familien optimal in Einklang zu bringen. Den modernen Anforderungen der Wirtschaft 4.0 wird die strikete Gesetzesvorgabe ohnehin nicht gerecht. Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft organisiert deshalb eine Kampagne zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der sich auch mib angeschlossen hat. 

Deshalb unterstützt mib diese Kampagne:

Mittelständische Arbeitgeber, die zum Wohle ihrer Mitarbeiter Arbeitszeitmodelle anbieten, die Familie und Beruf auf bestmögliche Weise verbinden lassen, laufen Gefahr kriminalisiert zu werden, weil die vom Mitarbeiter gewünschte und in Anspruch genommene Flexibilität oftmals gegen das geltende Arbeitszeitgesetz verstößt. Selbst die Vorgaben der EU sind deutlich weiter gehalten, als es im deutschen Recht verankert ist. Um hier Aufklärung und Änderung zu schaffen, halten wir die Kampagne der vbw für überaus sinnvoll und unterstützenswert.

Deshalb fordert mib ein neues Arbeitszeitgesetz:

mib vertritt den klassischen mittleren und kleinen Mittelstand, der knapp 90% aller deutschen Betriebe ausmacht. Hier kennen die Chefs ihre Mitarbeiter alle persönlich und man geht soweit es möglich ist individuell auf die Lebenssituation der Mitarbeiter ebenso ein, wie in gegenseitiger Rücksichtnahme auf die betrieblichen Notwendigkeiten. Flexibilität und Vertrauen ist hier an der Tagesordnung, vor allem auch zum Nutzen der Arbeitnehmer, die so familiäre Aufgaben und berufliche Verpflichtungen in optimaler Weise vereinbaren können. Allerdings wird dabei allzu oft gegen das bestehende Arbeitszeitgesetz verstoßen, weil die 10 Stunden-Grenze durch freiwilliges Verschieben von Arbeitsblöcken überschritten wird oder die 11-stündige Mindestruhezeit nach der letzten Tagestätigkeit nicht einhaltbar ist.

Praxisbeispiel für die Probleme mit dem jetzigen Arbeitszeitgesetz:

Gerade Alleinerziehende sind heute auf flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte angewiesen. So arbeitet beispielsweise eine alleinstehende Mutter vormittags 4 Stunden als Buchhalterin im betrieblichen Büro, unterbricht mittags ihre Arbeit um ihr Kind aus der Schule abzuholen und macht mit ihm nachmittags zu Hause die Hausaufgaben. Am Spätnachmittag, während das Kind mit Freunden spielt, arbeitet sie 2-3 Stunden per Telearbeit von zu Hause aus wieder für ihren Arbeitgeber. Abends unterbricht sie abermals die Arbeit, bis das Kind ins Bett gebracht ist und kümmert sich im Anschluss noch ca. 1-2 Std. um den betrieblichen Schriftverkehr, fährt den Tagesrechnungsabschluss oder beantwortet Emails. Flexibel verschieben muss sie Arbeitszeit und Arbeitsort auch, wenn das Kind zum Arzt oder zum Sportverein im Nachbarort gebracht werden muss. Um Erwerbsleben und Kindererziehung zu vereinbaren ist diese Flexibilität notwendig, andernfalls müsste die alleinerziehende Mutter der Sozialkasse zur Last fallen. Arbeitgeber, die ihr diese Arbeitsform jedoch erlauben, verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz, weil die vorgeschriebene elfstündige Mindestruhezeit bis zum nächsten Morgen nicht eingehalten werden kann.  

Diskutieren Sie mit uns dieses Thema oder bringen Sie uns weitere Beispiele.
Einfach Email an info@mibbayern.de schreiben.

Weitere Links zum Thema: 

Pressemitteilung der vbw zum Kampagnenstart

Kampagnen-Webseite www.so-moechte-ich-arbeiten.de