Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 6, München
(Google Maps)
18:00

 

Der Klimaschutz ist ins Zentrum der Politik gelangt. Sollte er, weil er als so wichtig gilt, auch ins Grundgesetz aufgenommen werden? Oder verpflichtet schon das geltende Grundgesetz die Politik zu Klimaschutz? Und wenn ja – was bedeutet das? Lassen sich der Verfassung konkrete Handlungsanweisungen für die Politik zur Regulierung von Treibhausgasemissionen entnehmen? Und wie verhält sich der Klimaschutz zum Umweltschutz?

Der Vortrag zeigt, dass Klimaschutz nicht als Gegensatz zum Umweltschutz, sondern als besondere Ausprägung des Umweltschutzes verstanden werden muss. Es geht um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu ist der Staat gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet. Deshalb dürfen für den Klimaschutz keine Mittel eingesetzt werden, die die Umwelt mehr schädigen als dass sie Schäden von der Umwelt abwenden. Unter diesem Aspekt widmet sich der Vortrag insbesondere der Windenergie, die im Konflikt steht, einerseits dem Klimaschutz zu dienen, andererseits aber gravierende Umweltschäden – insbesondere in Waldgebieten – hervorruft.

Findet dieses Staatsziel, die ihm gebührende Berücksichtigung im staatlichen Handeln?

Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek, Emeritierter Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und internationales Umweltrecht an der Universität Freiburg, wird über das Thema Klimaschutz und Grundgesetz. Wozu verpflichtet das "Staatsziel Umweltschutz"? sprechen.

 

Die Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.   

 

Über Ihre Zusage bis zum 15. Oktober 2019 würden wir uns sehr freuen. Nutzen Sie bitte hierzu unsere Internetseite mit folgendem Link: 

https://www.wbu.de/termine/aktuelle-veranstaltungen/anmelden/register/result/reguid/hmac/veranstaltungsreihe-soziale-marktwirtschaft-wohin-treibt-deutschland-konzepte-fuer-freiheit-und-woh/

 

Weitere Informationen:
Kontakt:

©2007-2024
www.VereinOnline.org