Was Sie zu Corona wissen sollten

Unseren Mitgliedern steht neben diesen Informationen im intenen Mitgliederbereich in der Rubrik "Unternehmerwissen" eine umfassende Liste mit allen wichtigen Fakten,  Handlungsempfehlungen, rechtlichen Themen, etc. rund um die Korona-Krise zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um darauf zugreifen zu können.


Kundenkontakt ohne Ansteckungsrisiko

Wenn Sie sich und Kunden vor Ansteckung schützen müssen, lesen Sie diesen Beitrag

mib Mitglieder erhalten Sondernkonditionen auf das Produktsortiment. 


Berater führen aus der Krise und werden vom Staat bezahlt
Um Wege aus der Krise und die richtige Strategie für danach zu finden, kann die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Berater gerade in der Sondersituation der Corona-Krise sehr hilfreich sein. Vorläufig bis zum 31. Mai 2020 übernimmt der Bund zu 100% die Kosten für den Berater bis zu einer Höhe von 4.000 €. Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie hier ...
Berater aus dem mib Beraternetzwerk bieten Mitgliedern obendrein wesentliche Nachlässe auf die Beratungssätze an. 


Was kann ich als Unternehmer/Selbständiger tun?

(19. März 2020) Für die Beantragung von Fördermitteln und Liquiditätshilfen ist es hilfreich eine möglichst umfangreiche Dokumentation zu haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Dokumentation abgesagter/entgangener Aufträge inklusive der erwarteten Einnahmen
  • Aufstellen eines Liquiditätsplans bis zum Jahresende
  • Bereithalten der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre

Außerdem sollten Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank aufnehmen. Gerade bei Bürgschaften ist dies wichtig, da der Kredit über Ihre Hausbank läuft und lediglich durch die Bürgschaftsbank abgesichert wird.

Wir stehen mit der Bundesregierung und der Landesregierung weiterhin in ständigem Kontakt um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern. Über die aktuellen Entwicklungen halten wir Sie stets auf dem Laufenden.


Steuer-Stundung  

(19. März 2020, reinhard.haeckl@mibbayern.de) Selbst die Finanzämter zeigen sich verständnisvoll und haben verschiedene Lockerungen zu einem Hilfspaket geschnürt. So können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen zinslose Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragt werden. Auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern finden Sie das entsprechende Formular, das zwingend benutzt werden muss. https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Auch die Fristen werden derzeit großzügig behandelt. Verspätungs- oder Säumniszuschläge werden aktuell nicht erhoben.

Siehe auch: https://mibbayern.de/Corona_SteuerStdg