ACHTUNG: Gefälschte E-Mail zum Kurzarbeitergelde im Einsatz

(02. April 2020) Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der E-Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Löschen Sie diese E-Mails umgehend und antworten Sie keinesfalls darauf!!

Die BA fordert Arbeitgeber nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Für Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld hat die BA unter Telefon 0800 455 552 0  eine Hotline für Arbeitgeber eingerichtet.


Ausfüllhilfe für Antrag zur Kurzarbeit

(20. März 2020) Unser Dachverband vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit ein Video produziert, dass das fehlerfreie Ausfüllen von Kurzarbeitsanträgen unterstützen und damit eine schnellere Bearbeitung gewährleisten soll.
Hier gehts zum Video: www.vbw-bayern.de/kug_ausfuellhilfe 

(Update 27. März 2020) Die vbw hat das Angebot ihrer Ausfüllhilfe-Videos erweitert. Mehr hier ....


 

Kurzarbeitergeld

(19. März 2020) Falls Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit anordnen müssen, hilft Ihnen das Kurzarbeitergeld die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen.
Das Wichtigste für Sie ist, die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Die Frist um die Kurzarbeit für den Monat März anzuzeigen ist der 31.03.2020. Sie können die Kurzarbeit auch dann anzeigen, wenn Sie noch nicht genau abschätzen können ob und wie Sie Kurzarbeit anordnen müssen. Die Abrechnung erfolgt erst im Nachgang und auf der Grundlage der dann tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
In diesem Video erklärt die Bundesagentur für Arbeit, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Die Bundesregierung plant ab Anfang April weitere Änderungen, diese sind aber noch nicht rechtskräftig!

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Sobald diese Ankündigungen der Bundesregierung wirklich Gesetz sind, informieren wir Sie.

Auf der Webseite der Arbeitsagentur finden Sie weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld