(31.05.2020 - Update)  Beendigung der Soforthilfe-Zuschüsse

Mit Ablauf des Monats Mai endet die Möglichkeit Zuschussanträge aus den Soforthilfe-Programmen des Landes Bayern zu stellen. Die Kredithilfen der LfA sind derzeit weiterhin verfügbar.
Weiterhin informieren wir darüber, dass der Fordertopf für Unternehmensberatung (4.000 Euro Zuschuss) ausgeschöpft ist und ebenfalls keine Anträge mehr angenommen werden. 


Antworten zu Corona-Finanzhilfen

(15.04.2020) Unser bayerischer Dachverband Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat in einer Kurzbroschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Finanzhilfen zusammengestellt. Hier geht's zum Download.


Betriebe bis zu 10 Mitarbeiter: Auch LfA Schnellkredit mit 100%iger Haftungsfreistellung

(Update 05.05.2020) Auch der LfA Schnellkredit kann nun beantragt werden.
(Update 15.04.2020) Während der KFW Schnellkredit inzwischen abrufbar ist, gilt dies leider für den LfA Schnellkredit noch nicht. Wir informieren, sobald das der Fall ist.
(07.04.2020-IB) Gestern hat die Bundesregierung mit der KFW einen Schnellkredit für Betriebe über 10 Mitarbeiter vorgestellt (siehe hier ...), heute zog Bayern gemeinsam mit der LfA nach und ermöglicht zu vergleichbaren Konditionen einen Schnellkredit für Betriebe bis zu 10 Mitarbeiter. In beiden Fällen wird die Hausbank von der Haftung zu 100% freigestellt. Hier die Eckdaten: 

Der LfA Schnellkredit kann parallel zu anderen Hilfsprogrammen in Anspruch genommen werden. Er erfordert keine Liquiditätsplanung oder Fortführungsprognose sondern stellt auf den bisherigen Geschäftsverlauf ab: Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter 10 Mitarbeiter hat (das wird von der Hausbank geprüft!), in 2019 einen Gewinn ausgewiesen hat (oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre ertragreich war) und zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorhanden waren. Es erfolgt keine weitere Kreditrisikoprüfung

Der Zinssatz beträgt fix 3% p.a.,  Die Höhe des Kredits kann bis zu drei Monatsumsätzen (Basis 2019) betragen, maximal 50.000 € für Betriebe bis zu 5 Mitarbeiter, bzw. 800.000 € für Betriebe zwischen 6 und 10 Mitarbeitern. Weiter Info folgt in Kürze.


Entfall der Vermögensprüfung

(Update 06.04.2020-IB) Das Wirtschaftsministerium hat den Online-Antrag dahingehend angepasst, dass auch für Firmen mit über 10 Mitarbeitern keine Vermögensprüfungen stattfinden. Es wird damit allein auf den Liquiditätsengpass abgestimmt, der wie folgt definiert wird:

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

Damit stehen Rücklagen sowie Unternehmens- oder Privatvermögen in keiner Weise mehr der Soforthilfe entgegen. Zu beachten ist allerdings, dass der Personalaufwand nicht in die laufenden Kosten einzurechnen ist. Hier greifen bereits Stundungen der Sozialabgaben und Kurzarbeitergeld, die parallel zur Soforthilfe in Anspruch genommen werden können. 

(31.03.2020-IB) Ein großer Unsicherheitsfaktor war bisher für Kleinunternehmer das notwendige Aufbrauchen des privaten liquiden Vermögens, bevor ein Anspruch auf Soforthilfe entsteht. Werden die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, besteht grundsätzlich der Verdacht auf Subventionsbetrug. Das hat viele Selbständige und Freiberufler bisher von einer ANtragsstellung abgehalten. Seit heute ist diese Gefahr zumindest für die kleinen Betriebe gebannt. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, wird bei Betrieben unter 10 Mitarbeiter ab sofort keine Vermögensprüfung mehr durchgefühft. 


Corona Soforthilfe jetzt per Online-Formular

(Update 07.04.2020) ACHTUNG: Es werden jetzt nur noch Online-Anträge akzeptiert. Per Email oder Brief eingesandte PDF-Anträge werde nicht mehr bearbeitet. Die Vergaberichtlinieen wurden weiter präzisiert und können hier abgerufen werden: Richtlinie Bayern und Richtlinie Bund. Wer bereits einen Altantrag mit der usprünglich maximalen bayerischen Förderhöhe gestellt hat, muss in einem Folgeantrag die gesamte Höhe des Liquiditätsengpasses angeben, ausbezahlt wird nach diesem Antrag dann die Differenz zwischen dem Altantrag und des Gesamtförderbetrags.

(31.03.2020-vbw) Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Freistaates Bayern und der Bundesregierung können ab sofort über ein einheitliches Online-Formular gestellt werden. Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

Das Antragsformular finden Sie über folgenden Link: Corona Soforthilfe in Bayern: Online-Antrag
Hinweis: Sollten Sie auf eine Seite "Pega Infinity" gelangen, klicken Sie den Link bitte erneut an. Auf der Seite des StMWi erwartet Sie eine Captcha-Abfrage.

Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.

Ein gute Zusammenfassung zu den Eckdaten der Corona Soforthilfe finden Sie auf der Seite unseres Dachverbands vbw. Hier ... 


Merk-Blätter zu LfA-Hilfen zum Download 

(27.03.2020-IB) Im Rahmen des Schutzschirms zur Krisenunterstützung des bayerischen Mittelstand wurden ein Reihe von Erleichterungen für die LfA-Hilfsprogramme vom bayerischen Kabinett beschlossen. Hier die Übersicht wesentlicher LfA-Progamme, jeweils mit allen wichtigen Informationen in einem Merkblatt zum Download:

Alle Programme sind grundsätzlich über die Hausbank zu beantragen. mib Mitglieder, die Unterstützung für das Bankgespräch oder die Vorbereitung dazu benötigen, wenden sich bitte per Emaii an vorteil@mibbayern.de

(Update 31.03.2020-IB) Eckedaten zum LFA Corona-Schutzschirmkredit hat die vbw hier übersichtlich zusammengestellt


Bayerischer Soforthilfefonds wird auf Online-Anträge umgestellt

(26.03.2020-IB) Um die Bearbeitung der stark nachgefragten Soforthilfeanträge zu beschleunigen, wird das Verfahren in der kommenden Woche auf Online-Beantragung umgestellt. Bis dahin können Anträge noch per Email eingereicht werden (Formular-Download hier). Das Wirtschaftsministerium bittet aber ausdrücklich darum - sobald es verfügbar ist - nur noch das Online-Verfahren zu nutzen. Den Link werden wir umgehend nach Bekanntgabe hier veröffentlichen.

Hier stellen Sie Ihre Anträge für die Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes Bayern: Liste der bayerischen Antragsstellen


Nur bei ernsthafter Notlage Hilfsantrag stellen !

(26.03.2020- ÍB) Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Begriffe des Antragsberechtigten und des für die Antragstellung notwendigen Liquiditätsengpasses präzisiert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne Erfüllung der Voraussetzungen den Tatbestand des Betrugs erfüllen kann. Dies hat bei vielen betroffenen Unternehmen zu teils erheblicher Verunsicherung geführt. Unser Gastautor Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert hat eine Abhandlung über die Strafbarkeitsrisiken in Verbindung mit einer Antragsstellung erstellt (Download hier). 

(Update 29.03.2020-IB) wie Dr. Burgert gerade miteilt, wurde für Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass das private Vermögen bei der Soforthilfe nicht geprüft wird. Somit sollen die Unternehmer belohnt werden, die gut gewirtschaftet haben, um sich privat abzusichern. Es muss nur nachgewiesen werden, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Das Wegschaffen von Vermögen ist auch weiterhin nicht gestattet.
Für Bayern gilt diese Regelung bislang noch nicht. Hier ist das Privatvermögen nach wie vor erst aufzubrauchen (abgesehen von den genannten Ausnahmen). Die o.g. Abhandlung im Download wird in Kürze angepasst. 


LfA-Hilfsprogramm für bayerische Unternehmen

(23.03.2020, Quelle: vbw) Vor dem Hintergrund der sich rasant verschärfenden Corona-Krise hat das Bayerische Kabinet einen Schutzschirm zur Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen beschlossen. Für alle Anträge, die ab 23. März 2020 gestellt werden, hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft die Voraussetzungen zu den wesentlichen LfA-Hilfsprogrammen zusammengestellt. Mehr erfahren Sie hier ...

Die LfA-Seite dazu: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php



Umsatzsteuerzahlungen sollen an Betriebe zurück gehen

(21.03.2020-IB) Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer sollen bayerische Unternehmen auf Antrag zurückerhalten. Wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) mitteilte, soll diese Maßnahme Betriebe in der aktuellen Krisensituation weiter entlasten. Nach aktuellem Stand müssen die USt.-Voranmeldungen weiterhin abgegeben und die USt.-Zahlungen zunächst auch ans Finanzamt geleistet werden. Diese können dann aber auf Antrag zurück erhalten werden. Die Anträge können Sie formlos an Ihr zuständiges Finanzamt richten.  (Siehe auch diesen Beitrag)

(Update 25.03.2020) Von den Finanzämtern gibt es jetzt eine Anleitung (Download hier), wie der Antrag auf Rückerstattung der Sondervorauszahlung online gestellt werden kann. 


Antragstellung für bayerischen Soforthilfefonds

(19.03.2020, Beitrag von Thomas M. Bettini: thomas.Bettini@bettini-consulting.de)

Der bayerische Schutzschild besteht aus 3 Komponenten:

1.1 Soforthilfefonds
-> für Freiberufler, Selbständige und kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter (MA)
-> schnelle und unbürokratische Auszahlung
-> bis 5 MA: 5 TEUR; bis 10 MA: 7,5 TEUR; bis 50 MA: 15 TEUR; bis 250 MA: 30 TEUR
-> Antragstellung ab Mittwoch, 18.03.2020 bei der jeweiligen Bezirksregierung bzw. der Stadtverwaltung München
-> HIER KÖNNEN SIE DAS ANTRAGSFORMULAR LADEN 

Hier gilt es massvoll vorzugehen! Denn: die Staatsregierung hat beim Soforthilfeprogramm den Hinweis aufgenommen, dass vor Inanspruchnahme des Programmes verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen ist. Der Antragsteller versichert im Antrag an Eides statt, alle Angaben im Formular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat! Wer hier leichtfertig oder gar vorsätzlich falsche Angaben macht, begibt sich (mindestens) in die Grauzone des Subventionsbetruges, und DAS braucht im Moment wirklich niemand!

Ebenso gilt es abzuwägen, warum gerade eine wirtschaftliche Krise im Unternehmen existiert. Ist diese unmittelbar auf Corona zurückzuführen, dann lohnt sich eine Antragstellung. Sind jedoch die letzten beiden (Bilanz) Jahre schon (deutlich?) negativ verlaufen, dann könnte ein Unternehmen als "in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlich" deklariert werden und für diese Unternehmen gibt es diesen Sofortbonus nicht. Diesbezüglich vor Antragstellung mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.

Aber auch hier gibt es hilfreiche und sinnvolle Programme, und somit Hilfestellung!

1.2. Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA

-> Umfang: 500 Mio. EUR
-> Bürgschaften und Haftungsfreistellung (im LfA-Universalkredit) für Betriebsmittelkredite werden von rd. 50% auf 80% erhöht
-> Haftungsfreistellung auch für größere Mittelständler möglich
-> Beschleunigung des Verfahrens

Bitte auch hier möglicherweise mit einkalkulieren, dass Sie 10-20% EK / Sicherheiten vorhalten müssen, das liegt in der angemessenen Beurteilung Ihrer Hausbank als durchleitendes Institut. Die Haftungsfreistellung reduziert das Risiko Ihrer Hausbank - wohingegen eine Bürgschaft Ihre Bonität erhöht.

1.3. Bayernfonds für Schlüsselunternehmen

-> staatliche Beteiligungen für bisher gesunde mittelständische Unternehmen, bei denen die Corona-Krise zu einem starken Eigenkapitalverbrauch geführt hat
-> wer zu diesen Schlüsselunternehmen gehört, wird dzt. geprüft, angabegemäß erfolgt Einzelfallprüfung

 


 

Aiwanger: "Wir sind entschlossen, die Unternehmen zu retten"
17.03.2020 | Corona-Krise (Pressemittelung)

Bayerischer Schutzschild für die Wirtschaft beschlossen

MÜNCHEN Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag auf 
Vorschlag von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Der Bayerische Schutzschild umfasst einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen, einen Bayernfonds für Schlüsselunternehmen sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA Förderbank Bayern.

Minister Hubert Aiwanger: "Mit diesem Gesamtpaket zeigen wir unsere Entschlossenheit, möglichst viele Unternehmen zu retten. Ziel ist es, die Liquidität der Firmen, die Kernsubstanz unserer Wirtschaft und so viele Arbeitsplätze wie möglich über die Krise zu retten."

Der Bayerische Schutzschild:


1. Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank

Die Staatsregierung erhöht im Rahmen des aktivierten Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Dadurch können die Hausbanken der Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Finanzierungshilfen gewähren. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverfahren erheblich beschleunigt. Da auch das Instrumentarium der KfW auf Bundesebene ausgeweitet wurde, steht gerade großen bayerischen Unternehmen mit erheblichem Finanzierungsbedarf Hilfe durch den Bund zur Verfügung und unkalkulierbare Risiken für den bayerischen Staatshaushalt werden vermieden. 
Aiwanger: "Die Hausbanken haben mit Unterstützung durch die LfA jetzt die Möglichkeit, gerade die Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sichern. Das sollte schnell und möglichst unbürokratisch passieren."

2. Soforthilfe Corona
Auch das Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250
Mitarbeiter 30.000 Euro. Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen sowie der Stadtverwaltung München. Das Antragsformular finden Sie im
Anhang. Formular und Adressen der Regierungen werden ab Mittwoch auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie den Internetauftritten von vbw, IHK und HWK veröffentlicht. Link: www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ 
Aiwanger: "Das Geld kann ab Morgen schnell und unbürokratisch beantragt werden, wenn Freiberufler und Firmen in Liquiditätsprobleme kommen. Die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben."

3. Bayernfonds

Bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft sollen auf jeden Fall die Krise überstehen. Sofern die Corona-Krise bei diesen zu massiven Verlusten und damit zu einem starken Eigenkapitalverbrauch führt, sollen staatliche Beteiligungen an systemrelevanten Betrieben möglich werden. Derzeit wird gemeinsam mit der Wirtschaft und potenziellen Finanzierungspartnern geprüft, welche Unternehmen das sein könnten.
Aiwanger: Wir werden jeden Einzelfall genau prüfen. Entscheidend ist, dass wir den Schutzmantel auch über einzelne Unternehmen ziehen können, die für den Freistaat systemrelevant sind." Bayerns Wirtschaftsminister dankte all denen, "die jetzt dafür sorgen, dass unser Land weiter funktioniert – von den Bankberatern bis zu den Verkäufern im Lebensmittelhandel.“

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 66/20