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Links zum Thema

mib Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige

IW-Studie zur Vermögensverteilung von Selbständigen

Forschungsbericht 465 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(nur Zusammenfassung, vollständiges Dokument (19 MB) kann per Email an info@mibbayern.de angefordert werden)


Interne Informationen und Dokumente zum Thema finden mib Mitglieder hier ...  (Login erforderlich)
 


GroKo Sondierung erfüllt wesentliche mib Forderung zur Altersvorsorge

Auch wenn die Sondierungsergebnisse von CDU/CSU/SPD insgesamt nur einen wenig beherzten Eindruck machen und sich eher wie eine Liste der GroKo Versäumnisse der Vergangenheit lesen, können wir positiv vermerken, dass sich wesentliche Eckpunkte aus dem Forderungspapier der von mib Präsident Ingolf F. Brauner geleiteten Verbände-Arbeitsgruppe zur Altersvorsorge für Selbständige dort wiederfinden. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung in den möglichen Koolitionsverträgen praxisnah erfolgt und sich in einer umfassenden Wahlfreiheit zwischen verschiedenen insolvenzgeschützten Vorsorgealternativen niederschlägt. mib wird sich hier weiterhin für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen. 

Für mehr Information zum Thema sowie Links zum offiziellen Ergebnispapier der Sondierung und zum Positionspapier zur Altersvorsorge für Selbständige hier klicken .... 

 


 Altersvorsorge für Selbständige 

(Zusammenfassung)

Wie zu erwarten hat die SPD kurz vor der Bundestagswahl 2017 das Thema Altersvorsorge für Selbständige in den Wahlkamp eingebracht. Kernziel ist dabei, alle Selbständigen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Solo-Selbständigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation kein Kapital fürs Alter bilden können, hier sollte sich der Handlungsansatz aber gegen das Honorar-Dumping richten. Der selbständige Unternehmer ist in den allermeisten Fällen sehr wohl in der Lage, seine Altersvorsorge zu regelen und tut das auch.

Dem eigenverantwortlichen Lebenszuschnitt eines Selbständigen entsprechend, werden hier vielfältige Formen von der klassischen Versicherung bis zum Aufbau von Immobilienvermögen zur Alterssicherung genutzt. Die gesetzliche Rentenversicherung schützt - wofür es jede Menge Beispiele abhängig Beschäftigter gibt - keinesfalls vor Altersarmut. Werden selbständige Unternehmer hineingezwungen, wird einerseits deren Altersvorsorge in die falsche Richtung gelenkt, andererseits muss auch daran gedacht werden, dass Selbständige in der Regel nicht nur mehr einzahlen, sondern gerade wenn das Demografieproblem die Rentenkasse schwer belastet auch ein Anrecht auf entsprechend hohe Auszahlungen haben. 

mib stellt sich daher klar gegen die Forderung von Frau Bundesministerin Nahles. 
Zusammen mit insgesamt 13 Verbänden hat unter Leitung des mib Präsidenten Ingolf F. Brauner eine Arbeitsgruppe ein Forderungspapier erarbeitet, das mit den Fachleuten der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und der FDP in Berlin und München in mehreren Runden diskutiert und weiterentwickelt wurde.

Hier gehts zum mib Forderungspapier (hier klicken)

Erwartungsgemäß waren die Übereinstimmungen mit dem Forderungen der SPD am geringsten, dennoch fand ein fachlich konstruktiber Ausstausch statt. Während die Grünen und die CDU/CSU jeweils in Teilen dem Papier zustimmen können, hat sich die FDP vorbehaltlos dazu bekannt. 

In einer Jamaika-Koalition wäre der Rentenversicherungszwang für Selbständige wohl vom Tisch gewesen. Warten wir ab, wie die Sondierungen zwischen SPD und CDU/CSU nun ausgehen. Auf jeden Fall steht mib mit den mitstreitenden Verbänden schon in den Startlöchern. 


Positionen:

Selbständige sind besser im Alter abgesichert, als abhängig Beschäftigte

Die IW-Studie zur Vermögensverteilung von Selbständigen zeigt auf, dass Selbständige im Alter rund viermal mehr Vermögen zur Verfügung haben als der durchschnittliche, rentenversicherte Arbeitnehmer. Dies bestätigt die Berechnungen der vom mib Präsidenten Ingolf F. Brauner geführten Arbeitsgruppe zur Altersvorsorge für Selbständige (s.u.). Nahles' Argument, man müsste die Selbständigen durch Verpflichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung vor Altersarmut schützen, wird damit auch vom IW ad absurdum geführt.

Mindestlohnbürokratie fördert Altersarmut

Allerdings gibt Brauner auch zu bedenken, dass es eine gewisse Zahl von Solo-Selbständigen gibt, die unter dem Existenzminimum leben. Eine der Ursachen dafür ist die Mindestlohnbürokratie, die insbesondere in Gewerken ohne Meisterpflicht unter dem Wettbewerbsdruck zum Lohndumping durch Verlagerung von Arbeitsplätzen in die Selbständigkeit verleitet. Der mib Präsident hat auf diese Gefahr bereits bei der Einführung des Mindestlohns hingewiesen. 

Gerade junge Erwachsene ziehen aus finanziellen Gründen den Mindestlohn in Hilfsarbeitertätigkeiten heute einer dualen Ausbildung vor, besonders stark betrifft dies Personen mit Migrationshintergrund oder fehlendem Schulabschluss. Die Erfahrung zeigt, wer heute keine Ausbildung macht, wird im Alter den Sozialkassen zur Last fallen. 

Würde sich das BAMS auf diese vom ihm selbst verursachten Auswirkungen des Mindestlohn-Gesetzes konzentrieren und nachhaltige Lösungen entwickeln, wäre nach Ansicht Brauners der Effekt auf die Altersarmut unserer Gesellschaft deutlich spürbarer, als beim Rentenversicherungszwang für Selbständige.

Wer sich absichert, kann nicht scheinselbständig sein

Wer als Solo-Selbständiger wie ein Angestellter für einen Arbeitgeber arbeitet, wird als scheinselbständig eingestuft, mit dem Effekt, dass der Arbeitgeber für ihn alle Sozialabgaben (nach)zahlen muss. 

mib vertritt die Position, dass im Umkehrschluss jeder Solo-Selbständige, der für Alter, Krankheit und Auftragsflaute ausreichend vorsorgt, kein Scheinselbständiger sein kann. Dies betrifft insbesonder die besser verdienende Solo-Selbständigen, wie z.B. Programmierer.

mib Präsident Brauner hat diese Forderungen in diversen Gesprächen mit Abgeordneten in München und Berlin thematisiert. Bei teilweise inhaltlicher Zustimmung, möchte jedoch derzeit keine Partei dieses heiße Eisen anfassen, obwohl es deutlich mehr Sicherheit für Auftraggeber und Solo-Selbständige bieten und sogar dem in der Bayerischen Verfassung erklärten Schutz der Selbständigkeit (§153) entsprechen würde. Aus Sicht des bayerischen Mittelstands ist diese Haltung der Politik nicht nachvollziehbar. mib wird weiter dran bleiben!

 


Die Diskussion um die Altersarmut der Selbständigen ist eine Scheindiskussion
mib entlarvt die Pauschaldiskussion um die altersarmen Selbständigen als Fake News

(Pressetext)

Bereits ihre Vorgängerin Frau von der Leyen ist an dem Thema gescheitert, an dem sich Bundesministerin Nahles nun erneut versucht: Die Selbständigen zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu verpflichten. Grundsätzlich ist der Vermögensaufbau für‘s Alter für Selbständige nicht weniger wichtig, als für Arbeitnehmer. Jedoch Frau Nahles‘ Hauptargument, die Selbständigen müssten vor Altersarmut geschützt werden, geht vollkommen ins Leere, wenn man die Fakten betrachtet.

 Ingolf F. Brauner, Präsident von mib – Mittelstand in Bayern e.V. und Sprecher des Arbeitskreises Altersvorsorge des Bund der Selbständigen Deutschland (BDS-D) kritisiert scharf, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) trotz Nichtwissens behauptet, dass ein großer Teil der selbständigen Unternehmer sich nicht um die eigene Altersvorsorge kümmern würde und nach der Erwerbszeit der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. So beinhaltet die von Frau Nahles genannte Zahl von etwa 1 Mio. vermeintlich altersarmen Solo-Selbständigen auch diejenigen, die lediglich im Nebenerwerb einer eigenverantwortlichen Tätigkeit nachgehen. Zudem wird in der im Mai 2016 vom BMAS veranlassten Studie über Solo-Selbständige (*1) resümiert, dass schlichtweg nicht bekannt ist, wie viele Solo-Selbständige auch ohne Lebens- oder Rentenversicherung ausreichend für den Ruhestand vorgesorgt haben.

 Herr Lothar Koch vom BDS Schleswig-Holstein kann dies anhand aktueller Zahlen vom Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) bestätigen. Er hat berechnet, dass zwar knapp 13 % der Solo-Selbständigen im Alter vermögenslos sind, dem stehen aber 58% Arbeitnehmer gegenüber, die mit der Altersrente ihr Leben nicht ausreichend finanzieren können. Zum einen wird dadurch deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt nicht in der Lage ist, vor Altersarmut zu schützen, zum anderen sorgt der größte Teil der Selbständigen schon heute in Eigenverantwortung für das Alter vor, z.B. durch Aktien, Immobilien oder Beteiligungen.

 Diese Fakten zeigen auf, dass es Frau Nahles überhaupt nicht um den Schutz der Selbständigen vor Altersarmut geht. Brauner ist der Ansicht, dass „hier mit bewussten Täuschungen und Nebelkerzen Stimmung gemacht wird, letztendlich nur um das marode Rentenversicherungssystem durch eine neue Gruppe von Einzahlern vorübergehend zu sanieren“. Dabei ist selbst das eine Milchmädchenrechnung, denn die besser verdienenden Selbständigen werden auch später der Rentenkasse stärker zur Last fallen und das Finanzierungsproblem damit in der Zukunft verschärfen. Das Grundproblem der Demografie mit weniger Einzahlern und mehr Bezugsjahren kann schon aus mathematischen Gründen nicht durch eine umlagenfinanzierte Rentenkasse gelöst werden.

mib fordert deshalb eine grundsätzliche Reform und empfiehlt sich dabei am Schweizer Cappuccino-Modell zu orientieren. Hier zahlen alle, also neben Arbeitnehmern und Selbständigen auch Beamte und Politiker in ein Grundversorgungssystem ein, das durch einen betrieblichen und privaten Versorgungsanteil ergänzt wird.

Quellenverzeichnis

*1          BMAS, Forschungsbericht 465, „Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe“, Mai 2016


 

Selbständige sind nicht die Retter der Rente
mib fordert grundlegende Reform statt oberflächlichen Korrekturen

(Pressetext)

Mit ihrer Ankündigung im November ein umfassendes Rentenkonzept vorzulegen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge neu entfacht. Dabei wird immer wieder die Forderung laut, auch die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Der BDS-Deutschland (BDS-D) mahnt, dass die Einbeziehung der Selbständigen in das jetzige Rentensystem nichts anderes wäre, als das Stopfen von Löchern in einem maroden System.

Anstelle von oberflächlichen Korrekturen brauche es eine grundlegende Reform des Rentensystems, sagt Ingolf F. Brauner, Präsident von Mittelstand in Bayern e.V. (mib) und Sprecher der AG Altersvorsorge beim BDS-D. Nur wenn eine Solidarlösung geschaffen wird, die alle - also auch Beamte und Politiker - zur Grundversorgung im Alter in eine gemeinsame Rentenkasse einbezieht, dann könnten sich auch die Selbständigen und Freiberufler vorstellen, sich einer sinnvollen Reform anzuschließen.

 „Die Selbständigen sind nicht die Retter der Rente“, sagt Brauner mit Blick auf die Forderung verschiedener Politiker die Selbständigen in das aktuelle Rentensystem einzubeziehen. „Es macht absolut keinen Sinn nach neuen Finanzierungsquellen für ein System zu suchen, welches bekanntermaßen nicht zukunftstauglich ist. Das Rentenniveau mit Beiträgen der Selbständigen zu finanzieren funktioniert alleine deshalb schon nicht, weil damit auch die Zahl der zukünftigen Beitragsempfänger steigt. Durch die Tatsache, dass viele Selbständige überdurchschnittlich verdienen, stünden wir in spätestens zehn Jahren vor einer noch schlimmeren Situation als heute“, sagt Brauners Kollege vom BDS-Sachsen, Frank Bösemüller.

Die einzig richtige Lösung liegt für mib in einer grundlegenden Reform des Rentensystems. Die Altersvorsorge solle sich am sogenannten „Cappuccino-Modell“ orientieren, einem dreisäuliges Rentenmodell wie es bereits in den Niederlanden und der Slowakei besteht. Die erste Säule ist eine Pflichtversicherung für alle, die das Existenzminimum sichert, wobei neben der staatlichen Rentenkasse auch privatwirtschaftliche Angebote als alternative Pflichtversicherungen zugelassen werden sollten. Die zweite Säule ist eine betriebliche Altersvorsorge, die die spätere Rente soweit aufstockt, dass der durchschnittliche Lebensunterhalt gesichert ist und an der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beteiligen. Die dritte Säule ist der private Teil der Altersvorsorge, der in Eigenverantwortung erfolgt und den für das Alter notwendigen Zusatzbedarf abdecken soll.  

Für Selbständige schlägt Brauner mit seinem Arbeitskreis flexible Lösungen vor, schließlich müssen sie den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil selbst tragen und würden somit doppelt belastet werden. Außerdem sollte es den Selbständigen möglich sein, bisher schon genutzte Altersvorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Immobilien, Beteiligungen oder andere Kapitalanlageprodukte in ihre Absicherung für das Alter einzubringen. Wesentlich ist dabei, dass im Gegensatz zur heutigen Situation, die eigenverantwortliche Altersvorsorge im Insolvenzfalle einem Verwertungsschutz unterliegen muss, damit ein berufliches Scheitern nicht zwangsläufig im Alter zum Sozialfall wird und die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.

 „Die Rentenreform darf nicht dazu führen, dass Betriebe in Gefahr geraten. Wir brauchen eine intensive, sachgerechte Debatte und einen sorgfältigen Entwicklungsprozess mit allen Betroffenen. Auf keinen Fall taugt die Rente als Wahlkampfschlager. Dafür ist das Thema viel zu ernst“, so Ingolf F. Brauner.