Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit tritt auf, wenn Freelancer formal selbstständig sind, aber in der Praxis wie Angestellte behandelt werden, ohne entsprechende Privilegien und Sozialversicherungsbeiträge. Dies kann unbeabsichtigt durch die Entwicklung der Arbeitsbeziehung entstehen. Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit umfassen wirtschaftliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Fremdbestimmtheit und fehlenden Unternehmensauftritt. Die Konsequenzen für Unternehmen bei Feststellung der Scheinselbstständigkeit sind erheblich, darunter Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, mögliche Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Einstufung des Freelancers als Angestellter mit allen Rechten. Bei der Beurteilung ist die tatsächliche Arbeitssituation ausschlaggebend, nicht der Vertragsinhalt.


REDAKTIONELLE BEITRÄGE



Betreff     Nachricht     
Risiko einer Scheinselbstständigkeit  

Wenn Sie als Geschäftsführer, Soloselbständiger die Mehrzahl der Punkte in der Checkliste mit “nein” beantworten können, ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit eher gering. Werden aber die Mehrzahl der Fragen mit “ja” beantwortet, sollte eine genaue Prüfung auf scheinselbstständig erfolgen. Hier kann Ihnen der mib weiterhelfen.

Schreiben Sie Ihre Fragen mit dem Betreff: Scheinselbständigkeit an Info@mibbayern.de

Ihre Checkliste zum Thema Scheinselbstständigkeit:

  • Sind Sie Solo-Selbständig und haben nur einen Kunden?
  • Arbeiten Sie als Freelancer in den Räumen einer anderen Firma?
  • Bekommen Sie von der Firma Vergünstigungen, die sonst nur Mitarbeiter erhalten?
  • Nutzen Sie Equipment der Firma und nicht Ihre eigenen Arbeitsmittel?
  • Sind Sie Einzelunternehmer und nicht eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG etc.)?
  • Haben Sie einen Firmen-Zugang (Fremdfirma) durch Schlüssel, Codekarten oder ähnliches?
  • Werden Ihnen Arbeitszeiten vorgegeben?
  • Erfüllen Sie die gleichen Aufgaben wie angestellte Mitarbeiter?
  • Sind Sie fester Teil eines Teams, das sonst nur aus angestellten Mitarbeitern besteht?
  • Müssen Sie sich abmelden, wenn Sie verhindert ist (z. B. bei Krankheit)?
  • Sind Sie in der Urlaubsplanung integriert und müssen Abwesenheiten abstimmen?
  • Dürfen Sie anderen Aufträge annehmen oder müssen Sie sich diese erst genehmigen lassen?
  • Sind Sie so umfangreich beauftragt, dass Sie keine Zeit für weitere Aufträge haben?
  • Erhalten Sie Anweisungen, die über die nötige Abstimmung hinausgehen?
  • Nehmen Sie an firmeninternen Meetings oder Veranstaltungen teil, die nichts mit nichts mit Ihren sonstigen Aufgaben zu tun haben?
  • Besitzen Sie eine Visitenkarten der Firma?
  • Nutzen Sie eine Firmen-E-Mail-Adresse, ohne dass auf Ihren externen Status hingewiesen wird?
  • Wird Ihnen ein konstantes monatliches Gehalt gezahlt?
  • Erhalten Sie auch bei Krankheiten oder Urlaub eine Lohnfortzahlung?
  • Arbeiten Sie unbefristet anstatt projektbezogen?
  • Tragen Sie die Arbeitskleidung der Firma?