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Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit tritt auf, wenn Freelancer formal selbstständig sind, aber in der Praxis wie Angestellte behandelt werden, ohne entsprechende Privilegien und Sozialversicherungsbeiträge. Dies kann unbeabsichtigt durch die Entwicklung der Arbeitsbeziehung entstehen. Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit umfassen wirtschaftliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Fremdbestimmtheit und fehlenden Unternehmensauftritt. Die Konsequenzen für Unternehmen bei Feststellung der Scheinselbstständigkeit sind erheblich, darunter Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, mögliche Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Einstufung des Freelancers als Angestellter mit allen Rechten. Bei der Beurteilung ist die tatsächliche Arbeitssituation ausschlaggebend, nicht der Vertragsinhalt.
REDAKTIONELLE BEITRÄGE |
Betreff | Nachricht |
Risiko einer Scheinselbstständigkeit | Wenn Sie als Geschäftsführer, Soloselbständiger die Mehrzahl der Punkte in der Checkliste mit “nein” beantworten können, ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit eher gering. Werden aber die Mehrzahl der Fragen mit “ja” beantwortet, sollte eine genaue Prüfung auf scheinselbstständig erfolgen. Hier kann Ihnen der mib weiterhelfen. Schreiben Sie Ihre Fragen mit dem Betreff: Scheinselbständigkeit an Info@mibbayern.de Ihre Checkliste zum Thema Scheinselbstständigkeit:
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